Streusel

Streusel · Newsletter und DSGVO

Newsletter und DSGVO

Die Regeln sind überschaubar, wenn man sie einmal sortiert hat. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie im Alltag vorkommen — und dazu, was Streusel davon übernimmt.

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Diese Seite ist eine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln und bei allem, was Geld kostet, fragst du besser eine Anwältin oder einen Anwalt.

Einwilligung: die Grundlage

Werbe-E-Mails brauchen in Deutschland grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG). Ein Newsletter ist Werbung, auch wenn viel Nützliches drinsteht.

Die Einwilligung muss freiwillig, für den konkreten Zweck und informiert erteilt werden. In der Praxis bedeutet das:

Es gibt eine engere Ausnahme für Bestandskunden bei eigenen, ähnlichen Produkten (§ 7 Abs. 3 UWG) — die ist an mehrere Bedingungen gebunden und deutlich schmaler, als sie oft dargestellt wird. Wer sich darauf verlässt, sollte den Einzelfall prüfen lassen.

Double-Opt-in: der Nachweis

Du musst belegen können, dass die Einwilligung vorlag. Das geht praktisch nur über Double-Opt-in:

  1. Jemand trägt seine Adresse ein.
  2. Er bekommt eine Mail mit einem Bestätigungslink.
  3. Erst nach dem Klick landet die Adresse auf der Liste.
  4. Zeitpunkt der Bestätigung wird gespeichert.

Ohne Schritt 2 bis 4 kann jeder fremde Adressen eintragen — und du kannst im Streitfall nichts belegen.

Bei Streusel ist Double-Opt-in eingebaut und nicht abschaltbar. Der Bestätigungszeitpunkt wird zu jedem Kontakt protokolliert.

Abmeldung: in einem Klick

Jede Werbemail braucht einen deutlich erkennbaren Abmeldelink. Die Abmeldung muss ohne Login, ohne Begründung und ohne Rückfrage funktionieren, und sie muss sofort wirken.

Bei Streusel ist der Abmeldelink automatisch in jedem Newsletter. Ein Klick, sofort raus.

Absender und Impressum

Eine geschäftliche E-Mail braucht eine Anbieterkennzeichnung — praktisch also die Impressumsangaben oder einen klaren Link darauf. Der Absender muss erkennbar sein und darf nicht verschleiert werden.

Nebenbei: no-reply@-Absender sind rechtlich nicht verboten, aber ein Empfänger muss dich erreichen können. Bei Streusel ist der Absender deine eigene Adresse, Antworten landen in deinem Posteingang.

Auftragsverarbeitung

Wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten für dich verarbeitet — und ein Newsletter-Anbieter tut das — brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Für Streusel gibt es einen auf Anfrage.

Zweiter Punkt, der oft übersehen wird: wo verarbeitet wird. Bei Anbietern mit Sitz oder Infrastruktur in den USA kommt die Frage der Drittlandsübermittlung dazu. Streusel verarbeitet in der EU; welche Dienstleister beteiligt sind, steht in der Datenschutzerklärung.

Datenminimierung und Löschung

Erhebe nur, was du brauchst. Die E-Mail-Adresse ist nötig, der Vorname ist meist praktisch, das Geburtsdatum fast nie. Pflichtfelder über die Adresse hinaus sind bei einem Newsletter schwer zu begründen.

Wer sich abmeldet, darf keine Newsletter mehr bekommen. Eine minimale Sperrnotiz, damit die Adresse nicht durch einen Import wieder auf der Liste landet, ist dabei zulässig und sinnvoll.

Tracking: der Teil, an dem es meistens hakt

Öffnungs- und Klickmessung erfolgt technisch über ein unsichtbares Bild und umgeschriebene Links. Das ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten und in der Regel nur mit Einwilligung sauber — und diese Einwilligung muss sich gerade auf die Erfolgsmessung beziehen, nicht nur auf den Newsletter selbst.

Viele Anbieter schalten Tracking standardmäßig ein. Wer die Einwilligung dafür nicht eingeholt hat, hat hier ein Problem, ohne es zu wissen.

Streusel misst keine Öffnungen und schreibt keine Links um. Was du siehst: wie viele Mails zugestellt wurden, was zurückkam, wer sich abgemeldet hat, und wer geantwortet hat. Antworten sind ohnehin das ehrlichere Signal als eine Öffnungsrate, die von Bildvorschauen und Apple Mail Privacy Protection verzerrt wird.

Die sechs Fehler, die am häufigsten vorkommen

Fehler Warum problematisch
Visitenkarten aus der Losbox eintragen Keine Einwilligung für Newsletter, keine Dokumentation
Alle Kundenadressen aus dem Postfach importieren Kundenkontakt allein ist keine Einwilligung
Häkchen im Formular vorausgewählt Einwilligung nicht freiwillig
Nur Single-Opt-in Kein Nachweis möglich
Tracking ohne gesonderte Einwilligung Erfolgsmessung braucht eigene Grundlage
Kein Impressum in der Mail Fehlende Anbieterkennzeichnung

Was Streusel übernimmt und was bei dir bleibt

Streusel: Double-Opt-in samt Protokoll, Abmeldelink in jeder Mail, sofortige Wirkung der Abmeldung, Verarbeitung in der EU, AV-Vertrag auf Anfrage, kein Öffnungs- und Klick-Tracking, Export deiner Daten.

Bei dir: korrekt formuliertes Anmeldeformular, eigene Datenschutzerklärung, Impressumsangaben in der Mail, saubere Herkunft importierter Adressen, und die Entscheidung, wen du überhaupt anschreibst.

Häufige Fragen

Darf ich meine Kunden einfach in den Newsletter aufnehmen?

In der Regel nicht. Ein Kundenkontakt ist keine Einwilligung in Werbe-E-Mails. Es gibt eine engere Ausnahme für Bestandskunden bei eigenen, ähnlichen Produkten, die an mehrere Bedingungen gebunden ist — den Einzelfall solltest du prüfen lassen. Der sichere Weg ist, um die Anmeldung zu bitten.

Ist Double-Opt-in gesetzlich vorgeschrieben?

Das Verfahren selbst steht so nicht im Gesetz. Vorgeschrieben ist, dass du die Einwilligung nachweisen kannst — und in der Praxis ist Double-Opt-in der einzige Weg, der vor Gericht trägt. Deshalb ist es bei Streusel nicht abschaltbar.

Wie lange muss ich die Einwilligung nachweisen können?

So lange du die Adresse für den Newsletter nutzt, und darüber hinaus so lange Ansprüche möglich sind. Streusel speichert den Bestätigungszeitpunkt dauerhaft am Kontakt und gibt ihn beim Export mit.

Bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, auf Anfrage per E-Mail. Die beteiligten Dienstleister und die Verarbeitungsorte stehen in der Datenschutzerklärung.

Warum bietet Streusel kein Öffnungs-Tracking?

Weil es rechtlich eine eigene Einwilligung braucht und inhaltlich wenig taugt: Bildvorschauen, Spamfilter und Apple Mail Privacy Protection zählen Öffnungen mit, die keine waren. Antworten und Abmeldungen sagen mehr — und die siehst du.

Liegen die Daten in der EU?

Ja. Welche Dienstleister für Versand, Speicherung und die KI-Entwürfe beteiligt sind, steht in der Datenschutzerklärung.

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